Ihr Profil:
1. Sie arbeiten gern in einem multidisziplinären Team;
2. Sie sind motiviert, innovativ und offen für Veränderungen;
3. Sie schätzen ein mehrsprachiges Arbeitsumfeld.
Für diese Stelle ist kein Zweisprachigkeitsnachweis notwendig.
Hinweis zum Zweisprachigkeitsnachweis:
In Südtirol ist es notwendig, die beiden Landessprachen Deutsch und Italienisch zu beherrschen. Um eine unbefristete Anstellung zu erhalten, muss ein offizieller Zweisprachigkeitsnachweis erbracht werden.
Da dies nicht immer innerhalb kurzer Zeit möglich ist, kann Fachpersonal in Ausnahmefällen auch ohne diesen Nachweis angestellt werden, allerdings mit der Verpflichtung, diesen innerhalb von 3 Jahren nachzuholen. Dazu bieten wir Ihnen auch die Vergütung von Italienisch- bzw. Deutschsprachkursen an. Mit dem Zweisprachigkeitsnachweis haben Sie in der Folge die Möglichkeit, an einem öffentlichen Wettbewerb teilzunehmen und einen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Bis zur Erreichung dieses Ziels wird Ihnen ein befristetes Arbeitsverhältnis angeboten, welches für 1 Jahr abgeschlossen wird und bis zu 3 Jahre verlängert werden darf.
Mehr Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung.
NB: Notwendig ist die Bescheinigung betreffend die Sprachgruppenzugehörigkeit oder die Angliederung an eine der drei Sprachgruppen. Diese Bescheinigung wird vom Landesgericht in Bozen, Gerichtsplatz – Zugang Duca D'Aosta Str. (Telefon 800843622) ausgestellt.
Sie muss, bei sonstigem Ausschluss, wie folgt beigelegt werden:
- in Original;
- in einem verschlossenen Umschlag;
- innerhalb 6 Monaten vor dem Fälligkeitsdatum ausgestellt worden sein.